Aufruf zum Warnstreik
Zur Durchsetzung der TarifforderungenDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Auszubildenden und Volontärinnen und Volontäre sowie die freien
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Betriebsteilen von Deutschlandradio in Köln auf zum
Warnstreik
von Freitag, den 15.11.2019 09:00 Uhr
bis Samstag, 16.11.2019 01:00 Uhr
Wir versammeln uns vor dem Funkhaus am Raderberggürtel 40, 50968 Köln, auf dem Bürgersteig, um von dort aus im ver.di-Streikbus ab 9:30 Uhr zum Treffen mit den Kolleginnen und Kollegen vom WDR im gemeinsamen Streiklokal im Theater am Dom, Glockengasse 11, zu fahren. Die Versammlung endet gegen 13:30 Uhr.
Was wir fordern:
- Erhöhung Gehälter und Renten, sowie der tatsächlich gezahlten Honorare im Gesamtvolumen
von 6 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten. - Dauerhafte soziale Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages in der Höhe von
200,― Euro. - Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Volontäre und Praktikanten um 100,― Euro pro
Monat und eine Übernahmeregelung für Volontäre und Auszubildende - Einrichtung von Arbeitszeitkonten über die gesamte Betriebszugehörigkeit
- Einstieg in ein Altersteilzeitmodell
- Entkopplung der Ausgleichszahlung für freie Mitarbeiter von der Ankündigungsfrist
Warum streiken wir?
Deutschlandradio und die anderen ARD-Anstalten haben als Arbeitgeber und Tarifpartner ein falsches Spiel mit uns gespielt. Am 25. Oktober 2019 gab es ein Spitzengespräch, an dem Arbeitgeber und Gewerkschaften teilnahmen. Dort wurde ein für beide Seiten gangbarer Kompromiss ausgelotet. Wären die Arbeitgeber auf unsere Vorschläge eingegangen, hätten wir schnell einen Abschluss anpeilen können, der auf die Kassenlage der Anstalten Rücksicht genommen hätte, ohne aber die Beschäftigten von der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst (ÖD) abzuhängen.
Doch das Gespräch war für die Arbeitgeber offenbar nur ein Testballon, um die Solidarität der Kolleginnen und Kollegen in den Funkhäusern auf die Probe zu stellen. Die Geschäftsleitung des SWR machte am 7. November ein Angebot, das deutlich unter diesem Kompromiss blieb und die Arbeitnehmerseite spalten und schlechte Fakten für die ganze ARD und Deutschlandradio schaffen sollte. Das lassen wir uns nicht gefallen!
Wir lassen uns nicht von der Tarifentwicklung des ÖD abhängen, nur weil für den ÖD ordentliche Tarifsteigerungen verhandelt wurden. Denn seit Jahrzehnten gilt der ÖD als Maßstab für unsere Tarifentwicklungen.
Streikrecht ist Grundrecht!
Lasst Euch durch nichts und niemanden vom Streiken abhalten. Das Gesetz gibt jeder/m Arbeitnehmer*in das Recht zu streiken, wenn eine Gewerkschaft berechtigt dazu aufruft. Auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder dürfen und sollen streiken, ebenso arbeitnehmerähnliche Personen (Freie)! Streik ist ein Grundrecht und steht eindeutig über Anweisungen Eurer Vorgesetzten! Auch die dürfen streiken. Drohender Sendeausfall oder wichtige Arbeit, die liegenbleibt, sind kein Streikhinderungsgrund! Außerdem: Streik muss wehtun, damit er wirkt.
Sollte Deutschlandradio Gehaltsabzug für die Streikzeit vornehmen, bekommen ver.di-Mitglieder Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Freie Mitarbeiter*innen in ver.di bekommen Honorarausfall. Voraussetzung dafür ist, sich in die Streiklisten im Streiklokal einzutragen.