Wenn du regelmäßig für Deutschlandradio (DLR) arbeitest, erwirbst du Rechte. Voraussetzung ist, mit DLR in einem "arbeitnehmerähnlichem Rechtsverhältnis" zu stehen und somit unter den TVaäP (Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen) zu fallen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: -Wirtschaftliche Abhängigkeit: D.h. du hast in den letzten sechs Monaten vor AntragsteIlung mehr als ein Drittel (bzw. die Hälfte) deiner Gesamtentgelte brutto bei DLR und ARD-Anstalten verdient. -Soziale Schutzbedürftigkeit: D.h. du warst in den letzten sechs Monaten mindestens an 42 Tagen (inkl. Urlaub und Krankheit) für DLR und ARD-Anstalten vertraglich verflichtet. Bei Werkverträgen (z.B. Autorln, Moderatorln) rechnet DLR pro € 242.-Honorar einen Arbeitstag (Stand: 2020). -Du bist weder fest bei DLR noch Voll zeit woanders angestellt. Auch bist du weder Beamtin noch Rentnerin. Außerdem darfst du nicht als Firma oder mit eigenem Personal für DLR tätig sein. Schon die Bedingungen für die Arbeitnehmerähnlichkeit hören sich kompliziert an. Auch die weiteren Punkte werfen die eine oder andere Frage auf. ver.di-Mitglieder sind mit ihren Fragen nicht allein -Euer Senderverband hilft euch weiter!
Erreichst du die Bedingungen der "Wirtschaftlichen Abhängigkeit" und der "Sozialen Schutzbedurftlgkelt" beim DLR (also ohne ARD-Anstalten), hast du Anspruch auf 31 Urlaubstage. Der Urlaub muss per Formblatt beantragt werden. Resturlaub verfällt nach dem 30. April des Folgejahres und muss spätestens am 1. April abgerufen werden. Ein Jahr mit Urlaubsanspruch beim DLR zählt als Beschäftigungsjahr. Hast du keinen Urlaubsanspruch bei DLR aber bei einer ARD-Anstalt, so erhältst du bei Vorlage des Urlaubsbescheides von DLR Ergänzungsurlaubsgeld.
Auch freie Mitarbeiterinnen, sofern sie arbeitnehmerähnlich sind, haben Anspruch auf 5 Tage pro Jahr bezahlten Bildungsurlaub. Nicht genommenen Bildungsurlaub kannst du mit dem Anspruch im Folgejahr zu 10 Tagen zusammenfassen, sonst verfällt der Anspruch am Ende des Folgejahres.
Während der Mutterschutzzeit hast du Anspruch auf Zusatzzahlungen, sofern du im vergangenen oder im aktuellen Jahr einen Urlaubsantrag bei Deutschlandradio gestellt hast und dieser auch genehmigt wurde.
Auch selbstständig arbeitende sowie auf Produktionsdauer beschäftigte freie Mitarbeiter*innen haben Anpruch auf Elterngeld vom Staat. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf Elternzeit, weil das Gesetz ausdrücklich nur für Arbeitnehmer*innen gilt. Dies hat eine auch eine gewisse Logik, denn Elternzeit ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Freistellung von den Dienstpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Da Selbständige keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben, könnrn sie auch keine Pflichten daraus haben und auch nicht davon freigestellt werden. Anders sieht es da bei auf Produktionsdauer Beschäftigten aus, die für die Dauer einer Produktion einen Arbeitsvertrag schließen. Da diese Verträge bei Deutschlandradio üblicherweise nur für die Dauer von einen bzw. wenigen Tagen geschlossen werden, erübrigt sich das weitere Nachdenken.
Dennoch haben sie das gleiche Bedürfnis wie Angestellte: Sie wollen sich eine Zeit lang ohne berufliche Einbussen fürchten zu müssen intensiv um Ihren Nachwuchs kümmern können.
Wir empfehlen daher jeder/m freien Mitarbeiter*in, während des Bezuges von Elterngeld unter Umständen den Status als Arbeitnehmerähnliche Personnen zu unterbrechen.
Dins ist laut § 5.9 des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen beim Deutschlandfunk auf Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Der Elterngeldbezug gehört unserer Auffassung dazu. Im Antrag muss angegeben werden, auf welche Leistungen des Tarifvertrages sich das beziehen soll. Dies können sein: Urlaub, Mutterschutz, Ausgleichszahlung, Bestandsschutz, nicht mehr Beendbarkeit
Bei Krankheit, Unfall oder Kur hast du Anspruch auf Krankengeld, wenn du im Jahr zuvor oder im aktuellen Jahr Urlaubsgeld erhalten (Ergänzungsurlaub reicht nicht aus!) hast. Ab dem 4. Tag deiner ärztlich bestätigten Krankheit bekommst du bis zum 42. Krankheitstag ein tägliches Krankengeld (auch Sa.+So.). Ab dem 43. Tag gibt es u.U. einen Zuschuss zum Krankengeld der Krankenkasse.
Nur in seltenen Fällen sind Arbeitsunfälle von freien Mitarbeiterinnen durch DLR bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG.de) pflichtversichert. Als Selbständige/r kannst du dich bei der VBG freiwillig versichern. Entscheidend ist die Versicherungssumme, die sich in etwa an dem bisherigen Jahresverdienst orientieren sollte. Auf Basis der Versicherungssumme werden Verletztengeld sowie ggf. notwendige Renten berechnet. Die Versicherungssumme sollte also nicht zu knapp bemessen sein.
Die Pensionskasse Rundfunk (www.pkr.de) bietet eine betriebliche Altersversorgung für alle Freien. Auf den Eigenanteil von 4% oder wahlweise 7% des Honorars zahlt Deutschlandradio 4% Arbeitgeberanteil obendrauf (7% Arbeitgeberanteil, wenn du nicht rentenversicherungspflichtig bist). In Ausnahmefällen bezuschusst DLR auch das Versorgungswerk der Presse.
Beabsichtigt DLR, deine Aufträge und Einsätze so zu verringern, dass deine Gesamtentgelte unter 75% bzw. 90% (wenn du mehr als die Hälfte bei Deutschlandradio verdienst) des Vorjahresverdienstes zzgl. Tarifsteigerungen fallen, muss dir DLR eine Einschränkungsmitteilung schicken. Innerhalb der anschließenden Mitteilungsfrist bekommst du Ausgleichszahlungen für die unter 75% bzw. 90% fallenden Gesamtentgelte. Die Mitteilungsfrist beträgt 2, 3, 6 bzw.12 Kalendermonate nach 2, 3, 6 bzw. 10 zusammenhängenden Beschäftigungsjahren. Als Beschäftigungsjahr zählt ein Jahr mit Urlaubsgeldanspruch bei DLR, nicht aber ein Jahr allein mit Ergänzungsurlaubsanspruch (siehe 2). Hat es DLR allerdings versäumt, dir rechtzeitig eine Einschränkungsmitteilung zu schicken, dann kannst du für das Jahr der Einschränkung selbst einen Antrag auf Ausgleichszahlung stellen. Ob eine Einschränkung vorliegt, wird am Ende des Jahres festgestellt an hand jener Honorare, die für Tätigkeiten in den maßgeblichen Jahren gezahlt werden. Auf Antrag wird dann Ausgleichszahlung gezahlt -leider nur für die Dauer der Mitteilungsfrist.
Wenn DLR vorhat, die Zusammenarbeit mit dir zu beenden, dann muss der Sender das schriftlich ankündigen, sofern du im laufenden oder im Jahr davor Urlaubsgeld erhalten hast. Vor jeder Beendigungsankündigung ist ein Gespräch zwischen dir und dem Programmdirektor Pflicht. Dabei muss über den Grund der beabsichtigten Beendigung gesprochen und die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung geprüft werden. Auch für die Beendigung gelten die Mitteilungsfristen (siehe 8). In dieser Zeit hast du Anspruch auf das durchschnittliche Monatsentgelt des Vorjahres (zzgl. Tarifsteigerung). Du musst aber fachlich und zeitlich zumutbare Tätigkeiten übernehmen. Auf deinen Entgeltanspruch werden dir jene Honorare angerechnet, die du bei der ARD mehr verdienst, weil du nicht mehr für DLR arbeitest. Wer 15 (unter Alter 50) oder 10 (ab Alter 50) zusammenhänge Beschäftigungsjahre bei DLR hat, dessen Status als arbeitnehmerähnliche Person kann nur noch aus wichtigem Grund beendet werden. Hört sich gut an, doch im Zweifel müssen die weitere Beschäftigung und der Verdienst vor Gericht geklärt werden. ver.di-Mitglieder erhalten Rechtschutz bei Aussicht auf Erfolg der Klage.
Mit Prognose ist die Höchstanzahl von Beschäftigungstagen gemeint. Sie ist ein einseitiges Instrument des Senders, um arbeitsrechtliche Probleme mit freien Mitarbeiterinnen zu vermeiden. DLR hat eine Standardprognose von 108 Tagen für programmprägende und 60 Tage für nicht programmprägende Mitarbeiterinnen.
Mit einem Honorar-Rahmenvertrag (Laufzeit üblicherweise zwischen 2 und 6 Jahren) kann im Einzelfall die Prognose ausgeweitet, also die Anzahl der möglichen Einsatztage, erhöht werden. Der Preis für die Zusage, die Beschäftigungsmöglichkeit zu erweitern (was ja keine Garantie dafür ist, tatsächlich beschäftigt zu werden), ist nicht ohne. Denn zum einen wird im Rahmenvertrag bereits die mögliche Reduzierung der Tätigkeit nach seinem Ablauf angekündigt, weshalb die sonst üblichen Mitteilungsfristen (siehe 8) entfallen. Zum anderen tritt nach Ablauf des Vertrages eine Beschäftigungssperre von mehreren Monaten ein, während der man in der Regel nur noch als Urheberln (Autorln, Moderatorln) tätig sein kann.
Es gibt die fest Angestellten im Sender einerseits. Und es gibt die selbständig tätigen Mitarbeiter*innen, die bei Deutschlandradio zum Beispiel als Autor*innen oder Moderator*innen arbeiten. Zumbindest der Sozialversicherungrechtliche Status dieser beiden Gruppen ist ziemlich klar. Dazwischen gibt es die grosse Gruppe der auf Produktionsdauer Beschäftigten. Das sind all jene Arbeitnehmer*innen, die von Deutschlandradio immer nur für einzelne Produktionen oder Sendungen zum Dienst verpflichtet werden. Dazu zählen zum Beispiel Redakteur*innen, die für einen einzigen Tag eine Sendung betreuen. Oder Regisseur*innen, die an fünf Tagen ein Feature produzieren.
Es gibt Situationen im Leben, da kann oder will man aus guten Grund vorübergehend nicht für DLR arbeiten oder zumindest deutlich weniger arbeiten. Kann man ja machen -auch ohne Genehmigung von DLR, schließlich ist man ja "freie" Mitarbeiterln. Aber: Dir droht der Verlust aller Ansprüche aus dem Tarifvertrag, wenn du die Bedingungen der Arbeitnehmerähnlichkeit (siehe 1) nicht mehr erfüllst. Nur ein einziges Jahr ohne Urlaubsgeldanspruch und alle Ansprüche aus dem Tarifvertrag sind erst einmal futsch .. Es sei denn, du stellst einen Antrag auf Unterbrechung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses -schriftlich beim Referat Honorare, versehen mit einem Grund (z. B. wegen einer der Elternzeit vergleichbaren "Kinderpause", wegen eines Auslandsjahres, wegen einer befristeten Anstellung bei Deutschlandradio, etc.). Der Antrag muss zudem klarmachen, auf welche Ansprüche (Urlaubs-, Kranken-, Schwangerschaftsgeld, oder Ausgleichszahlung) er sich bezieht. Wird die Unterbrechung genehmigt, dann behandelt sie Deutschlandradio so, als hätte es sie nicht gegeben.