Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz (und ist dort nur wenige Artikel nach der Pressefreiheit geregelt).
Durch Warnstreik oder Streik machst du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehalts- oder Honorarerhöhung sein. Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt. Du entscheidest durch dein Handeln wie stark oder schwach das Ergebnis ist.
Mit Recht in den Streik
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Streikende sind nicht verpflichtet, den Arbeitgeber hierüber in Kenntnis zu setzen oder sich an- oder abzumelden.
Warnstreiks sind zulässig
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Dein Chef darf nicht alleine entscheiden, dass du „Notdienstarbeiten“ machen sollst. Er fordert dich damit indirekt auf, Streikbrucharbeiten zu begehen.
Solidaritätsstreiks sind zulässig
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Die Honorare für freie Mitarbeiter*innen sollen ebenso erhöht werden, wie die Gehälter der angestellten Kolleg*innen. Nur durch gemeinsames Handeln in allen Abteilungen wird es zu einem angemessenen Gehalts- und Honorarabschluss kommen!
Sofern Du als Freie*r Mitglied bei ver.di bist erhältst du auch Streikgeld.
Du bist in Ausbildung oder im Volontariat? Auch dann darfst du streiken. Nicht nur aus Solidarität sondern auch, weil du mehr Geld forderst, denn deine Vergütung und deine Ausbildungsbedingungen werden im Tarifvertrag geregelt. Bestraft werden darfst du für die Streikbeteiligung ebenfalls nicht. Sollte dir gedroht werden, dann wende dich unmittelbar bei der Arbeitskampfleitung.
Streikinfos für Azubis und Volontäre
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Wenn gestreikt wird, dann brauchst du nicht zu arbeiten. Zeige, dass du und deine Kollegen*innen zusammengehören! Es ist eure Forderung und dafür steht ihr gemeinsam ein. Wer bei einem (Warn-) Streik trotzdem arbeitet ist unsolidarisch und gefährdet alle.
Hinweis: Dein Chef zahlt bei einem Warnstreik kein Gehalt/Honorar. ver.di zahlt ihren Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme Streikgeld! Unorganisierte können jederzeit, auch kurz vor oder während eines Arbeitskampfes, ver.di beitreten. Wenn der (Warn-) Streik vorbei ist, muss dein Chef dich weiter beschäftigen und dir wieder Gehalt/Honorar zahlen. Ein sogenanntes „Maßregelungsverbot“ wird am Ende einer Tarifverhandlung immer vereinbart.
Kranken- und Pflegeversicherung während des Streiks
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Leiharbeiter*innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten! Das sagt das „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG). Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten, die von einer Arbeitnehmerverleih-Firma vermittelt werden. Also: Niemand darf gezwungen werden, seinen Kolleginnen und Kollegen in den Rücken zu fallen. Sollte dir gedroht werden, dann wende dich sofort an deine Gewerkschaft bzw. Arbeitskampfleitung.
Rentenversicherung während des Streiks
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