• Deine Rechte im Streik

    Was man wissen sollte, wenn der Arbeitskampf nicht mehr zu vermeiden ist.

    Streik!
    © kmkling

Deine Rechte im Streik

Du darfst streiken! 

Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken. Das erlaubt in Deutschland das Grundgesetz (und ist dort nur wenige Artikel nach der Pressefreiheit geregelt).
Durch Warnstreik oder Streik machst du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Gehalts- oder Honorarerhöhung sein. Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt. Du entscheidest durch dein Handeln wie stark oder schwach das Ergebnis ist.

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Du musst dich nicht bei deiner Disposition abmelden.

Streikende sind nicht verpflichtet, den Arbeitgeber hierüber in Kenntnis zu setzen oder sich an- oder abzumelden.

Notdienst(e) sind mit ver.di zu vereinbaren!

Dein Chef darf nicht alleine entscheiden, dass du „Notdienstarbeiten“ machen sollst. Er fordert dich damit indirekt auf, Streikbrucharbeiten zu begehen.

Auch Freie haben gute Gründe am Streik teilzunehmen!

Die Honorare für freie Mitarbeiter*innen sollen ebenso erhöht werden, wie die Gehälter der angestellten Kolleg*innen. Nur durch gemeinsames Handeln in allen Abteilungen wird es zu einem angemessenen Gehalts- und Honorarabschluss kommen!

Sofern Du als Freie*r Mitglied bei ver.di bist erhältst du auch Streikgeld.

Auch Auszubildende dürfen streiken!

Du bist in Ausbildung oder im Volontariat? Auch dann darfst du streiken. Nicht nur aus Solidarität sondern auch, weil du mehr Geld forderst, denn deine Vergütung und deine Ausbildungsbedingungen werden im Tarifvertrag geregelt. Bestraft werden darfst du für die Streikbeteiligung ebenfalls nicht. Sollte dir gedroht werden, dann wende dich unmittelbar bei der Arbeitskampfleitung.

Kein Mensch ist zum Streikbruch verpflichtet!

Wenn gestreikt wird, dann brauchst du nicht zu arbeiten. Zeige, dass du und deine Kollegen*innen zusammengehören! Es ist eure Forderung und dafür steht ihr gemeinsam ein. Wer bei einem (Warn-) Streik trotzdem arbeitet ist unsolidarisch und gefährdet alle.
Hinweis: Dein Chef zahlt bei einem Warnstreik kein Gehalt/Honorar. ver.di zahlt ihren Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme Streikgeld! Unorganisierte können jederzeit, auch kurz vor oder während eines Arbeitskampfes, ver.di beitreten. Wenn der (Warn-) Streik vorbei ist, muss dein Chef dich weiter beschäftigen und dir wieder Gehalt/Honorar zahlen. Ein sogenanntes „Maßregelungsverbot“ wird am Ende einer Tarifverhandlung immer vereinbart.

Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen sind keine Streikbrecher*innen!

Leiharbeiter*innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten! Das sagt das „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG). Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten, die von einer Arbeitnehmerverleih-Firma vermittelt werden. Also: Niemand darf gezwungen werden, seinen Kolleginnen und Kollegen in den Rücken zu fallen. Sollte dir gedroht werden, dann wende dich sofort an deine Gewerkschaft bzw. Arbeitskampfleitung.

ver.di Kampagnen