DIE IDEE
Wer schon lange für ein Unternehmen arbeitet, dem soll nicht so schnell gekündigt werden können. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf wurden viele Tarifverträge zum sozialen Schutz der Mitarbeiter_innen verhandelt. Auch der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen beim Deutschlandfunk (gilt für das ganze Deutschlandradio) von 1978 greift diesen Gedanken auf. In Ziffer 5.2.1 heisst es:
" ... Das Kalenderjahr, in dem ein Urlaubsanspruch berechtigt geltend gemacht wird, gilt als Beschäftigungsjahr. ..."
und weiter in Ziffer 5.2.2
"Ist ein Mitarbeiter zusammenhängend mindestens 15 Beschäftigungsjahre für den DLF tätig gewesen oder hat er das 50. Lebensjahr vollendet und ist zusammenhängend mindestens 10 Beschäftigungsjahre für den DLF tätig gewesen, so kann seine Tätigkeit vom DLF nur aus einem wichtigen Grund beendet werden."
DER ANSPRUCH
In den Genuss des Bestandsschutzes kommen also nur diejenigen Freien, die 15 Jahre (bzw. 10 bei Alter 50+) lang UNUNTERBROCHEN bei Deutschlandradio einen Antrag auf Urlaubsgeld gestellt und genehmigt bekommen haben. Ergänzungsurlaub reicht für diesen Anspruch nicht aus! Nur ein einziges Jahr Urlaubsantrag woanders und nicht auch bei Deutschlandradio gestellt und der Anspruch ist weg! Deshalb empfehlen wir immer, den Urlaubsgeldantrag immer bei all den ARD-Anstalten und Deutschlandradio zu stellen, bei denen man die Bedingungen erfüllt. Bei den allermeisten ARD-Anstalten ist dies kein Problem - auch wenn ständig was anderes erzählt wird!
DIE WIRKLICHKEIT
Doch was bedeutet das nun, wenn man bestandsgeschützte/r Freie_r ist? Die genaue Antwort kennt im Zweifel leider nur das Arbeitsgericht. Im Grundsatz heisst das erst einmal: Deutschlandradio muss dafür Sorge tragen, dass die oder der Freie arbeitnehmerähnliche Person bleibt, also weiterhin unter den Tarifvertrag fällt. Die Kriterien dafür lauten: In einem sechs-Monatszeitraum müssen 42 Arbeitstage (inkl. Urlaubs- und Krankheitstage) liegen und mindestens die Hälfte (bei der Mitwirkung an journalistischen oder künstlerischen Produktionen: ein Drittel) der Einnahmen muss von Deutschlandradio stammen.
Das zweite Kriterium (Verdienstanteil) ist nur schwerlich von Deutschlandradio zu steuern. Deshalb wird vor allem auf das erste Kriterium abgestellt. Dreht man den Spiess um, dann könnte man annehmen, Bestandsschutz heisst: Deutschlandradio muss zu jeder Zeit dafür sorgen, dass in sechs Monaten immer 42 Arbeits-, Urlaubs- oder Krankheitstage liegen.
Deutschlandradio sieht das unseren Informationen nach anders. Das Haus sieht seine Verpflichtung darin, in einem Kalenderjahr für 84 Arbeitstage (inkl. Urlaubs- oder Krankheitstage) zu sorgen. Dies ist materiell die schlechtere Lösung.
Völlig unklar ist auch, welche Arbeit zu welchem Honorar Deutschlandradio an diesen Arbeitstagen anbieten muss.
DIE KONSEQUENZ
Wer tatsächlich bestandsgeschützt ist und einen deutlichen Rückgang seiner Beschäftigung feststellt, der muss dringend mit Deutschlandradio über seinen Bestandsschutz sprechen und klare Forderungen aufstellen. Meist geht dies nicht konfliktfrei, da Deutschlandradio oft nicht in der Lage oder Willens ist, tatsächlich ausreichend Beschäftigung anzubieten. In diesem Fall hilft in der Regel nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht. ver.di - Mitglieder werden dabei von Ihrer Gewerkschaft unterstützt. Hier findest Du Deine Ansprechpartner.