Bei den heutigen Honorar-Tarifverhandlungen in Köln konnten die Eckpunkte des neuen Tarifvertrags vereinbart werden:
2% + 2% für Feste – 2,1% + 2,3 % für Freie
Für alle Festangestellten (incl. Voluntäre, Trainees und Aushilfen):
Sollte es auf ARD-Ebene eine Einigung zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme geben, erhalten Angestellte eine einheitliche
Nachzahlung. Außerdem steigen dann alle Tarifgehälter mit Ablauf des Tarifvertrages um weitere 0,4%.
Für Freie Mitarbeiter:
Die Steigerungen gelten für alle Honorare im Honorarrahmen und für alle Honorare und Pauschalen, die an arbeitnehmerähnliche Personen gezahlt werden. Das entspricht dem Abschluss für Festangestellte.
Ferner wird festgeschrieben, dass die Aufnahme eines Zeitvertrags durch einen Freien immer einen wichtigen Grund zur Unterbrechung der Arbeitnehmerähnlichkeit (§ 5.9 TV Arbeitnehmerähnliche) darstellt, so dass Freie durch die Annahme eines Zeitvertrags ihre Rechte als Arbeitnehmerähnliche nicht verlieren können.
Laufzeit des Tarifvertrags: 01.04.2015 bis 31.03.2017
Die Einzelheiten des Vertragstexts werden am 21.10.2015 ausgehandelt.