Am 19.12.2019 haben sich Gewerkschaft und Geschäftsleitung auf Eckpunkte für Vergütungs- und Honorartarifvertrag verständigt. Die endgültige Formulierung der Tarifverträge wird in der kommenden Verhandlungsrunde am 31.01.2020 erfolgen.
Folgende Eckpunkte wurden beschlossen:
Laufzeit
36 Monate mit einem konditionierten Sonderkündigungsrecht beider Tarifparteien zum 01.04.2021, auszuüben bis spätestens 15.01.2021.
Für angestellte Mitarbeiter*innen
Lineare Steigerung der Gehälter um insgesamt 6,75% (2,25% jeweils zum 01.04. der Jahre 2019-2021, für 2019 rückwirkend).
Einmalig doppeltes Urlaubsgeld in 2020 als tarifliche Sonderleistung.
Dauerhaft voller Familienzuschlag auch für alle Teilzeitbeschäftigte.
Bis zu fünf zusätzliche freie Tage bei entsprechendem Gehaltsverzicht. Deutschlandradio beteiligt sich pro in Anspruch genommenem Tag mit 1/5 des Gehaltsabzuges.
Übernahme des gesamten Resturlaubs ohne Antrag in das Folgejahr, Abnahme bis zum 31.03. des Folgejahres.
Verlängerung der Regelung zur sachgrundlosen Befristung, abgesenkt von 15 auf 12 Mitarbeiterkapazitäten.
Verlängerung der Regelung zur Vergütung für Aushilfskräfte nach der Tabelle für Festangestellte.
Geplante Vereinfachung der Sendefahrer*innen-Zulage.
Volontär*innen, Trainees und Auszubildende
Lineare Steigerung der Gehälter um insgesamt 6,75% (2,25% jeweils zum 01.04. der Jahre 2019-2021, für 2019 rückwirkend).
Versorgungsempfänger*innen
Anpassung gemäß des Tarifvertrages zum Fortbestand und Weiterentwicklung der Versorgungssysteme auf Basis der für Angestellte vereinbarten Steigerungsbeträge.
Freie Mitarbeiter*innen / Honorarzeitverträge
Lineare Steigerung der tarifbefangenen und tatsächlich gezahlten Honorare inkl.
Sonderhonorare um 4,5%, mindestens jedoch um 1 € zum 01.04.2020.
Weitere lineare Steigerung der o.g. Honorare um 2,25% zum 01.04.2021.
Pauschale Einmalzahlung als Ausgleich für entgangene Honorarerhöhungen im Wert von 2,25% des Honorarvolumens zum 01.04.2020. Voraussetzung: Urlaubsanspruch in 2019.
Pauschale, einmalige tarifliche Sonderzahlung im Wert von 2,0% des Honorarvolumens zum 01.02.2021. Voraussetzung: Urlaubsanspruch in 2020.
Erhöhung der Zahlung bei Schwangerschaft von 75% auf 92% (§2 des TV über Zahlung bei Schwangerschaft). Der Gegenwert wird mit der o.g. einmaligen Zahlung verrechnet.
Kostenfreier Zugang zu den Angeboten des betriebsärztlichen Dienstes sowie der AWO mit Inkrafttreten des Tarifvertrages.
Fortbildungsprogramm „Digitalisierung" im Wert von 100.000 € p.a. für drei Jahre an den Standorten in Köln und Berlin bei Zahlung des Fortbildungshonorars.
Freie Mitarbeiter*innen / Honorarzeitverträge
Lineare Steigerung der tarifbefangenen und tatsächlich gezahlten Honorare inkl.
Sonderhonorare um 4,5%, mindestens jedoch um 1 € zum 01.04.2020.
Weitere lineare Steigerung der o.g. Honorare um 2,25% zum 01.04.2021.
Pauschale Einmalzahlung als Ausgleich für entgangene Honorarerhöhungen im Wert von 2,25% des Honorarvolumens zum 01.04.2020. Voraussetzung: Urlaubsanspruch in 2019.
Pauschale, einmalige tarifliche Sonderzahlung im Wert von 2,0% des Honorarvolumens zum 01.02.2021. Voraussetzung: Urlaubsanspruch in 2020.
Erhöhung der Zahlung bei Schwangerschaft von 75% auf 92% (§2 des TV über Zahlung bei Schwangerschaft). Der Gegenwert wird mit der o.g. einmaligen Zahlung verrechnet.
Kostenfreier Zugang zu den Angeboten des betriebsärztlichen Dienstes sowie der AWO mit Inkrafttreten des Tarifvertrages.
Fortbildungsprogramm „Digitalisierung" im Wert von 100.000 € p.a. für drei Jahre an den Standorten in Köln und Berlin bei Zahlung des Fortbildungshonorars.