Urlaubsgeld

Urlaubsgeld für Freie

Worauf muss ich achten?
12.07.2016

Grundsätzlich gibt es für Freie zwei Arten von Urlaubsgeld: Haupt- und Eränzungs-Urlaubsgeld. Haupt-Urlaubsgeld ist das Urlaubsgeld, für das man einen förmlichen Antrag bei Deutschlandradio gestellt hat. Im Folgenden ist mit Urlaubsgeld das auf Antrag gewährte Urlaubsgeld gemeint. Sonst ist von Ergänzungsurlaubsgeld die Rede.

In der Regel hat jede/r Freie/r Mitarbeiter_in bei ARD/Deutschlandradio Anspruch auf Urlaubsgeld, sobald der Status als arbeitnehmerähnliche Person erreicht ist. Anders als bei Angestellten ist das Urlaubsgeld keine Extra-Zahlung auf das Monatsgehalt obendrauf, sondern lediglich die Fortzahlung eines fiktiven Honorars, ca. 12% des Jahresverdienstes. Jede ARD-Anstalt hat dazu eigene Regelungen, unter welchen Bedingungen genau Urlaubsgeld beantragt werden kann. Wer diese Bedingungen bei einer Anstalt nachweist und erfüllt, erhält von dieser Rundfunkanstalt Urlaubsgeld. Die meisten ARD-Anstalten sind darüber hinaus tarifvertraglich verpflichtet, Freien Mitarbeiten, die nur gelegentlich für Sie arbeiten, Ergänzungs-Urlaubsgeld (auch ca. 12% des Jahreshonorars) zu zahlen, wenn diese Urlaubsgeld von einer anderen Anstalt erhalten.

Extrem wichtig!

Das Gerücht, man könne nur bei einer Rundfunkanstalt Urlaubsgeld und bei allen anderen nur Ergänzungs-Urlaub beantragen, ist definitiv falsch! !!! Haupt-Urlaubsgeld sollte man bei allen Anstalten beantragen, bei denen man die Bedingungen erfüllt!!! An das Urlaubsgeld sind oft viele weitere Leistungen, z.B. Krankengeld, Schwangerschaftsgeld, Bestandsschutz etc. gekoppelt, für die es keine Ergänzungsregelung gibt. Bei Deutschlandradio hängt vor allem der Bestandsschutz an der Tatsache, wie lange man ununterbrochen Urlaubsgeld erhalten hat. Es ist also extrem wichtig, niemals (wirklich niemals und ohne Ausnahme) den Urlaubsgeld-Antrag zu vergessen!!!

Zwei Beispiele
 DeutschlandradioWDR
Anspruchsvor-aussetzungen Urlaubsgeld bekommen nur die, die in den sechs Monaten vor Antragstellung 42 Tage beim Deutschlandradio gearbeitet sowie mindestens ein Drittel ihrer Einkünfte erzielt haben. Andere ARD-Anstalten werden nicht berücksichtigt. Urlaubsgeld bekommen all die, die in den sechs Monaten vor Antragstellung 42 Tage beim WDR und/oder anderen ARD-Anstalten (einschließlich Deutschlandradio) gearbeitet sowie mindestens ein Drittel ihrer Einkünfte erzielt haben.
Verbundene Leistungen Einmalzahlungen, Krankengeld, Schwangerschaftsgeld, Ausgleichszahlung, Bestandsschutz. Nur Einmalzahlungen. Weitere Leistungen haben erhebliche Zugangshürden.

Daraus folgt: Wer Urlaubsgeld bei Deutschlandradio beantragen kann und mindestens ein Honorar von WDR erhalten hat, kann auch beim WDR Urlaubsgeld beantragen. Umgekehrt jedoch nur dann, wenn es für 42Tage und ein Drittel Verdienst allein beim Deutschlandradio reicht.

Das Wichtigste noch einmal im Video mit David Jacobs und Manfred Kloiber: