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    Tarifverträge für Freie

    "Honorar, Urlaub, Krankengeld? - Was wollen Sie denn noch alles?"

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Tarifverträge für Freie

Generell gilt: Freie Mitarbeiter*innen sind arbeitsrechtlich in der Regel Selbständige, die mit Deutschlandradio durch einzelne oder mehrere Werk- oder Dienstverträge verbunden sind - auch wenn sie steuerrechtlich und/oder sozialversicherungstechnisch u.U. als Unselbständige eingestuft werden.

Nach $12a der Tarifvertragsgesetzes können allerdings für solche (und nur für solche) Freien Mitarbeiter*innen Tarifverträge abgeschlossen werden, die arbeitnehmerähnlich sind, d.h.

  • "die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einer/m Arbeitnehmer*in sozial schutzbedürftig sind", und
  • "die geschuldeten Leistungen persönlich und im wesentlichen ohne Mitarbeit von (eigenen) Arbeitnehmer*innen erbringen".

Die abgeschlossenen Tarifverträge gelten streng genommen auch nur für diese arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter*innen, werden aber - was die Honorartarifverträge angeht - innerhalb der ARD in der Praxis (mit einigen Ausnahmen) auf alle Freie angewandt.

Eine Ausnahme hiervon bilden die "auf Produktionsdauer Beschäftigten". Das sind Mitarbeiter*innen, die weder selbstständig noch als Festangestellte*r sondern unselbstständig für die Dauer einer Produktion (z.B. für eine Hörspielproduktion oder für die Produktion oder auch Redaktion einer Magazin-Sendung) zeitmäßig bestimmt (also z.B. am 2.1.2018 von 9:00 - 17:30 Uhr) wie Arbeitnehmer*innen beschäftigt werden. Deshalb gibt es für sie den Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Mitarbeiter beim RIAS. Auch auf Produktionsdauer Beschäftigte können, obwohl sie i.d.R. nicht selbständig arbeiten, durch wiederkehrende Aufträge zu arbeitnehmerählichen Personen werden.

Für die Freien Mitarbeiter*innen von Deutschlandradio gibt es ein ganzes Bündel von Tarifverträgen, die z.T noch aus den Zeiten der Ursprungssender Deutschlandfunk und RIAS Berlin (der Deutschlandsender Kultur hatte keine Tarifverträge für Freie) stammen, aber aufgrund des Tarifvertrags zur Harmonisierung bestehender tarifvertraglicher Vorschriften für freie Mitarbeiter an beiden Standorten des DeutschlandRadios von 1995 auch weiterhin gelten.

Wir haben die Verträge hier in drei Pakete mit einigen Erläuterungen zusammengefasst. Für Ungeduldige gibt's rechts (->) aber auch einen kurzen Weg zu den wichtigsten und spannendsten Werken. 

Und wer die Verträge immer offline zur Hand haben will, kann hier auch alle aktuellen Deutschlandradio-Tarifverträgen für Freie als Gesamtpaket bekommen.

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