Im Detail: Grundlagentarifverträge für Freie
Die Basis des Rechtsverhältnisses von Freien Mitarbeitern und Deutschlandradio bilden folgenden Tarifverträge:
Dieser Tarifvertrag von 1995 legt fest, welche alten TVs aus den Ursprungshäusern RIAS und DLF für freie Mitarbeiter des Deutschlandradios bis zu einer Neuregelung weitergelten. So gilt zur Zeit u.a. der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche Personen im DLF auch für die freien Mitarbeiter von Deutschlandradio.
Der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche Personen im DLF legt fest, wer überhaupt "arbeitnehmerähnlich" ist. Nur wer unter diesen Tarifvertrag fällt, für den gelten auch die anderen Tarifverträge (für auf Produktionsdauer Beschäftigten, gilt allerdings immer auch der TV für auf Produktionsdauer Beschäftigte). Außerdem regelt er Ansprüche gegenüber dem Sender im Falle von Krankheit, Auftragsreduzierung oder Kündigung etc.
Mach mal Pause, aber bezahlt bitte! - Die Einzelheiten regelt dieser Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen.
Bei Nachwuchs ist dieser Neben-Tarifvertrag eine feine Sache. Denn er regelt, wann und wieviel Schwangerschaftsgeld eine werdende Mutter erhält.