Die Basis des Rechtsverhältnisses von Freien Mitarbeitern und Deutschlandradio bilden folgenden Tarifverträge:
In regelmäßigen Abständen wird mit dem Arbeitgeber über eine Anpssung der Honorare und Gehälter ("Vergütungen") verhandelt. Dann werden in der Regel Prozentwerte vereinabrt, um die die im Honorarrahmen enthaltenen Honorare erhöht werden müssen. ausserdem werden i.d.R. zahlreiche Detailregelungen getroffen, wie zum Beispiel über Einmalzahlungen, zusätzliche Sozialleistungen oder punktuelle Veränderungen anderer Tarifverträge. Der jeweils neue Honorarrahmen ist als Anlage Bestandteil dieses Tarifvertrages.
Dieser Tarifvertrag von 1995 legt fest, welche alten TVs aus den Ursprungshäusern RIAS und DLF für freie Mitarbeiter des Deutschlandradios bis zu einer Neuregelung weitergelten. So gilt zur Zeit u.a. der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche Personen im DLF auch für die freien Mitarbeiter von Deutschlandradio.
Der Tarifvertrag für Arbeitnehmerähnliche Personen im DLF legt fest, wer überhaupt "arbeitnehmerähnlich" ist. Nur wer unter diesen Tarifvertrag fällt, für den gelten auch die anderen Tarifverträge (für auf Produktionsdauer Beschäftigten, gilt allerdings immer auch der TV für auf Produktionsdauer Beschäftigte). Außerdem regelt er Ansprüche gegenüber dem Sender im Falle von Krankheit, Auftragsreduzierung oder Kündigung etc.
Mach mal Pause, aber bezahlt bitte! - Die Einzelheiten regelt dieser Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen.
Bei Nachwuchs ist dieser Neben-Tarifvertrag eine feine Sache. Denn er regelt, wann und wieviel Schwangerschaftsgeld eine werdende Mutter erhält.
Für Freie Mitarbeiter im Deutschlandradio gibt es (zum Austausch und zur besseren Vernetzung) die dradiofreie-Mailingliste Freienwort. Hier können natürlich auch Fragen zu den Tarifverträgen geklärt werden. Die Liste läuft als geschlossene Liste. Um die Liste zu abonnieren, also teilzunehmen, können Sie sich hier anmelden
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