Im Detail: Urheber oder "auf Produktionsdauer" beschäftigt? - Für jeden der passende Tarifvertrag
Im Urheberrechts-Tarifvertrag des Deutschlandradio vom 1.4.2002 steht, was DeutschlandRadio mit euren Beiträgen machen darf und was nicht. Und natürlich, was es kostet, wenn übernommen, wiederholt, weiterverbreitet oder im Internet genutzt wird.
Wichtig: Was dürft Ihr noch selbst mit Euren Beiträgen anfangen? Wie, was und warum darf vom Sender verändert werden und natürlich, ob ihr einer Internet-Nutzung widersprechen könnt. Ganz wichtig: In den Paragraphen 16 ff. steht, wieviel Prozente es dafür gibt.
Auf Produktionsdauer-Beschäftige sind all die Freien, die zu festen Dienstzeiten für Produktionen engagiert werden. Sie können, müssen aber nicht unbedingt auch arbeitnehmerähnliche Personen sein.
Der Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte bei RIAS von 1986 regelt ihre Ansprüche und Rechte (Urlaub, Urheberrechte, Zuschläge, Ausfallhonorare etc.). Da auf Produktionsdauer Beschäftigte auch arbeitnehmerähnliche Personen sein können, überschneiden sich hier u.U. Regelungen mit anderen Tarifverträgen.